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bodenrichtwerte gemss 196 baugb

05. Juni 2024

Bodenrichtwerte (Gemäß § 196 BauGB)

Bekanntmachung

Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen – Stand 01.01.2024 gemäß § 196 BauGB – beschlossen.

Diese stehen unter der Internetseite bodenrichtwerte.bayern.de oder auch unter geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“, „Bodenrichtwerte“) für jede/n kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Gemäß § 12 Abs. 2 BayGAV wird die Bodenrichtwertfeststellung hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Einsichtnahme

Das Verzeichnis der Bodenrichtwerte sowie die Bodenrichtwertzonen für Goldbach und Unterafferbach können im Rathaus des Marktes Goldbach, Fachbereich 3 Planen und Bauen, Sachenhausen 19, 63773 Goldbach, in der Zeit vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Hinweise

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.

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