Zurück

rathaus service

ortsrecht

allgemeinverfuegung

Ortsrecht

Allgemeinverfügungen des Marktes Goldbach

Aufhebung Allgemeinverfügung

Verbot von offenem Feuer außerhalb der geschlossenen Ortslage

Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG); Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Markt Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage

Der Markt Goldbach gibt bekannt:

 

Die Allgemeinverfügung vom 22.06.2026 über den Erlass eines Verbots von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Marktes Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hinweis:

Aufgrund der Regenfälle aus den letzten Tagen sind die Gründe für den Erlass der betreffenden Allgemeinverfügung weggefallen. Überdies sind sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Graslandfeuerindex seit geraumer Zeit zwischen Stufe 1 und Stufe 2 bewertet. Es liegt gegenwärtig keine erhöhte

Gefahr vor.

 

Goldbach, 14.09.2026

 

gez. Sandra Rußmann

1. Bürgermeisterin