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fahrradstrasse
14. November 2023
Fahrradstraße
Auf der kürzlich stattgefundenen Bürgerversammlung im Ortsteil Süd wurde unter anderem das Thema „Fahrradstraße“ angesprochen und über das Gefahrenpotential für die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf dieser Art von Straße diskutiert.
In Goldbach gibt es seit einiger Zeit zwei Fahrradstraßen, eine im neuen Teilstück der Lorenz-Heim-Straße und eine von der Mollebuschallee beginnend als Verlängerung der Fahrradstraße in Aschaffenburg.
Mit der entsprechenden Beschilderung des Verkehrszeichens Nr. 244 (Fahrradstraße) gelten gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende Verkehrsregelungen:
Der beschilderte Straßenabschnitt wird vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dürfen in diesem Bereich auch nebeneinander fahren. Fahrradstraßen können zudem durch Zusatzzeichen auch für weitere Verkehrsarten freigegeben werden, was in beiden Fahrradstraßen in Goldbach der Fall ist. Für den Fahrverkehr gilt wie in den Tempo-30-Zonen eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Der Radverkehr darf nicht gefährdet und nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr seine Geschwindigkeit (30km/h) weiter verringern und sich anpassen.
Die Kraftfahrzeugfahrerinnen und –fahrer sind auf dieser Art von Straße zu besonderer Vorsicht und Rücksicht angehalten, die einige Personen leider oft vermissen lassen. Dadurch kommt es zu den besprochenen Gefahrensituationen, die bei entsprechendem Verhalten vermeidbar wären.
In der Hoffnung auf mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Umsicht im Straßenverkehr zum Wohle aller und zum Schutz von Leib und Leben ….
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