Anträge zur Ehrung
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www.landkreis-aschaffenburg.de
Telefon
06021/394-593 und -594
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ehrung von vorstandsmitgliedern und sonstigen personen fr verdienste in vereinen und verbnden
20. Februar 2024
Anträge zur Ehrung
www.landkreis-aschaffenburg.de
06021/394-593 und -594
Der Landkreis Aschaffenburg ehrt
Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.
Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2021 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind die Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.
Die Anträge zur Ehrung können ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de -> Wer macht was -> Ehrungen in Vereinen und Organisationen) gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-593 und -594 oder per E-Mail: schulverwaltung@lra-ab.bayern.de zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für die diesjährige Ehrung müssen die Anträge bis spätestens 29.02.2024 beim Landratsamt Aschaffenburg eingegangen sein.
In diesem Jahr findet der Ehrenabend am Freitag, den 28. Juni 2024 voraussichtlich in der Zweifachsporthalle der Staatlichen Realschule Hösbach statt.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.
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