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brennholzbestellung 202627

05. November 2026

Brennholzbestellung 2026/27

Wie bereits in den Vorjahren kann auch dieses Jahr wieder Brennholz zum Selbstaufarbeiten bestellt werden.

Wie bereits in den Vorjahren kann auch dieses Jahr wieder Brennholz zum Selbstaufarbeiten bestellt werden.  Es handelt sich um bereits gefälltes Hart-/Mischholz. Die durchschnittliche Losgröße hängt wie immer von der Anzahl der Bestellungen ab und wird ca. 8-10 Rm betragen. Überlegen Sie bitte, ob Ihr Vorrat eine Bestellung überhaupt notwendig macht! Es fallen auch wieder ein paar Schwachholzlose zum Selberfällen an. Des Weiteren kann auch Industrieholz bestellt werden. Die Bestellung ist in der Zeit vom 16.11. bis zum 23.12.2026 möglich.

 

Aus Gründen der Gleichberechtigung werden Bestellungen, die vor dem 10. November abgeben werden, nicht berücksichtigt!

 

• Als Grundpreis für die Losberechnung gilt weiterhin für Hartholz 30,--€/rm und 15,--€/rm für Weichholz.

• Der Festmeter Hartholz (Industrieholz) gepoltert am Weg kostet 70,-€ plus 7% MwSt

• Jeder Motorsägenführer hat spätestens bis zum Verlosungstermin eine durch forstlich ausgebildetes Personal oder von der Berufsgenossenschaft bestätigte Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang vorzuweisen.

• Seit 2013 ist es in PEFC-zertifizierten Wäldern (Goldbach) neben der verlangten Motorsägenbescheinigung auch zur Pflicht geworden, dass NUR noch sog. Sonderkraftstoff und Bio-Kettenöl beim Betrieb der Motorsägen verwendet werden darf! (s.u.)

• Jeder Besteller bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sein Los NUR für den Eigenbedarf bestellt!

• Beachten Sie, dass ein Los durchaus an einer schwer zugänglichen Stelle liegen kann. Ein nachträglicher Umtausch ist nicht möglich. Überlegen Sie daher bitte vorher, ob Sie über die notwendige Ausrüstung verfügen.

• Da es in der Vergangenheit Beschwerden bzgl. der Einteilungsreihenfolge gab, werden die Selbstwerber weiterhin in der Reihenfolge des Bestellungseingangs zum Verlosungstermin eingeladen.

• Auf Grund der vielen Bestellungen können „Sonderwünsche“, (wer, wann, wo, etc.)  nicht mehr berücksichtig werden.

• Bestellungen werden nur schriftlich im Rathaus (Bürgerbüro oder Briefkasten), mittels Vordruckes entgegengenommen. (siehe Homepage des Marktes Goldbach unter: www.markt-goldbach.de, Auslage im Bürgerbüro und im Mitteilungsblatt, siehe Folgeseite)

• Die Aufarbeitungsfrist bleibt weiterhin bei 8 Wochen, ab dem Verlosungstermin. Wir behalten uns vor, Holz das innerhalb der Frist nicht aufgearbeitet ist, ohne Ersatzanspruch weiter zu vergeben!

• Durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes etc. wird das Abdecken des Holzes im Wald weiterhin nicht toleriert und „bewahrt“ vor künftigen Verlosungsterminen.

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