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brennholzbestellung
07. November 2023
Brennholzbestellung
Die Brennholzbestellung für 2024/25 ist ab sofort über das beigefügte Formular möglich.
Wie bereits in den Vorjahren kann auch dieses Jahr wieder Brennholz zum Selbstaufarbeiten bestellt werden. Es handelt sich um bereits gefälltes Hart-/Mischholz. Die durchschnittliche Losgröße hängt wie immer von der Anzahl der Bestellungen ab und wird ca. 8-10 rm betragen. !! Überlegen Sie bitte, ob Ihr Vorrat eine Bestellung überhaupt notwendig macht!! Es fallen auch wieder ein paar Schwachholzlose zum Selberfällen an. Des Weiteren kann auch Industrieholz bestellt werden. Die Bestellung ist in der Zeit vom 4.11. bis zum 20.12.2024 möglich.
Aus Gründen der Gleichberechtigung werden Bestellungen, die vor dem 4. November abgeben werden, nicht berücksichtigt!
- Als Grundpreis für die Losberechnung gilt für Hartholz 30,--€/rm und 15,--€/rm für Weichholz.
- Der Festmeter Hartholz (Industrieholz), am Weg kostet 70,-€ plus 7% MwSt.
- Jeder Motorsägenführer hat spätestens bis zum Verlosungstermin eine durch forstlich ausgebildetes Personal oder von der Berufsgenossenschaft bestätigte Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang vorzuweisen.
- Seit 2013 ist es in PEFC-zertifizierten Wäldern (Goldbach) neben der verlangten Motorsägenbescheinigung auch zur Pflicht geworden, dass NUR noch sog. Sonderkraftstoff und Bio-Kettenöl beim Betrieb der Motorsägen verwendet werden darf! (s.u.)
- Jeder Besteller bestätigt durch seine Unterschrift, dass er sein Los NUR für den Eigenbedarf bestellt!
- Da es in der Vergangenheit Beschwerden bzgl. der Einteilungsreihenfolge gab, werden die Selbstwerber weiterhin in der Reihenfolge des Bestellungseingangs zum Verlosungstermin eingeladen.
- Auf Grund der vielen Bestellungen können „Sonderwünsche“, (wer, wann, wo, etc.) nicht mehr berücksichtig werden.
- Bestellungen werden nur schriftlich im Rathaus (Bürgerbüro oder Briefkasten) entgegengenommen.
- Die Aufarbeitungsfrist bleibt weiterhin bei 8 Wochen, ab dem Verlosungstermin. Wir behalten uns vor, Holz das innerhalb der Frist nicht aufgearbeitet ist, ohne Ersatzanspruch weiter zu vergeben!!
- Durch die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes etc. wird das Abdecken des Holzes im Wald weiterhin nicht toleriert und „bewahrt“ vor künftigen Verlosungsterminen.
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