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bauleitplanung nach 4a abs 2 i v m 3 abs 2 und 4 abs 2 baugb

26. Januar 2025

Bauleitplanung nach §§ 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Östlich der Karl- Matti- Straße Änderung 2"

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.10.2024 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Östlich der Karl- Matti- Straße Änderung 2“ behandelt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ definiert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.

Auf Basis dieser Beschlussfassung, wurde das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung durchgeführt.

Im Weiteren liegt der Entwurf des oben genannten Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 11.10.2024 im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung

in der Zeit vom 27.01.2025 – 27.02.2025

im Rathaus Goldbach, Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach, Fachbereich Planen & Bauen im Erdgeschoss zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten aus. Weiter stehen die vorgenannten Unterlagen im gleichen Zeitraum hier zur Verfügung:

  • Dokument Plan-Textteil
  • Dokument Begründung
  • Dokument Berichtigung FLNP

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