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verwendungsnachweis allgemeiner energiepreiszuschuss abgabefrist 30042024

17. April 2024

Verwendungsnachweis allgemeiner Energiepreiszuschuss Abgabefrist 30.04.2024

Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bewilligt bekommen haben, ...

Vereine, die im Jahr 2023 mit der Vereinspauschale auch einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bewilligt bekommen haben, müssen bis 30.04.2024 die tatsächlichen Energiemehrkosten mit dem bereits zur Verfügung gestellten Formular „Verwendungsnachweis“ nachweisen. Dieser Nachweis mit allen erforderlichen Unterlagen/Belegen kann ausschließlich per E-Mail an Vereinspauschale@lra-ab.bayern.de eingereicht werden. Eine Nichtvorlage des benötigten Verwendungsnachweises bis 30.04.2024 führt zu einer Verrechnung bzw. Rückforderung des erhaltenen Zuschusses.

 

Bitte beachten Sie die bereits zur Verfügung gestellten Informationen und Ausfüllhinweise, diese finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.Landkreis-Aschaffenburg.de -> wer macht was -> Vereinspauschale. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch (Mo bis Do vormittags) unter der Tel. Nr. 06021/394-2316 und -2311 oder per E-Mail zur Verfügung.

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