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verkehrshinweise

28. Januar 2024

Verkehrshinweise

Folgende Verkehrshinweise sind zu beachten:

Verkehrshinweise

 

  • Gehwegsperrung für die Hauptstraße 8 gilt bis zum 26.02.2024.

  • Vollsperrung Dammer Weg im Abschnitt zwischen der Einmündung Aschaffenburger Straße und der Einmündung Gartenstraße
  • Für den Ausbau der örtlichen Glasfaserversorgung in der Aschaffenburger Straße muss das E-Werk als zuständiger Versorger weiterhin Leerrohre im Gehsteigbereich verlegen. Im Kalenderjahr 2024 werden die Tiefbauarbeiten im westlichen Abschnitt der Aschaffenburger Straße weitergeführt. In einem ersten Schritt ist der Dammer Weg unmittelbar östlich der Einmündung Gartenstraße baulich zu queren. Für diese Querungsarbeiten ist eine Vollsperrung des Dammer Wegs im Abschnitt zwischen den beiden Einmündungen Gartenstraße und Aschaffenburger Straße erforderlich. Witterungsabhängig dauert die Vollsperrung voraussichtlich bis 02.02.2024. Der Einmündungsbereich Dammer Weg / Gartenstraße ist während der Vollsperrung weiterhin befahrbar.

  • Halbseitige Sperrung inkl. Gehwegsperrung in der Aschaffenburger Straße im Abschnitt zwischen der Einmündung Dammer Weg und Eulenweg
  • Für den Ausbau der örtlichen Glasfaserversorgung in der Aschaffenburger Straße muss das E-Werk als zuständiger Versorger weiterhin Leerrohre im Gehsteigbereich verlegen. Im Kalenderjahr 2024 werden die Tiefbauarbeiten im westlichen Abschnitt der Aschaffenburger Straße weitergeführt.  Betroffen ist zunächst der Abschnitt ab der Einmündung Dammer Weg bis zur Einmündung Eulenweg in Fahrtrichtung Aschaffenburg. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten erfolgen im Rahmen einer halbseitigen Straßensperrung und Sperrung des Gehwegs. Der fließende Verkehr wird durch eine Baustellenampel geregelt.

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses bleibt die Einmündung Dammer Weg aus der Aschaffenburger Straße kommend bzw. in diese einbiegend bis auf weiteres gesperrt. Der Dammer Weg ist uneingeschränkt über die Straße Eulenweg erreichbar.

    Aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses gilt für den aus der Bayernstraße kommenden Verkehr eine Rechtsabbiegepflicht. Darüber hinaus gilt im nördlichen Bereich der Bayernstraße ein absolutes Halteverbot.

  • Halbseitige Fahrbahnsperrung sowie Sperrung des Gehwegs im Altmutterweg auf Höhe Anwesen H-Nr. 38
  • Wegen einer Baukranstellung und Baustofflagerung für ein privates Bauvorhaben kommt es im Altmutterweg Höhe der Hausnummern 38 zu einer halbseitigen Straßensperrung und Gehwegsperrung. Fußgänger nutzen in diesem Bereich bitte den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Die Sperrung dauert voraussichtlich bis 28.06.2024.  

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