Liebe Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, den 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Der Versand der amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die postalische Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich bis zum 25.01.2025, spätestens jedoch bis zum 02.02.2025. Briefwahlunterlagen können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt beantragen: • OnlineAntrag über die Homepage des Marktes Goldbach (vom 13.01. bis 16.02.2025 freigeschaltet) • formlos per EMail unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift • persönliche Beantragung im Bürgerbüro (Ausweisdokument erforderlich) Aufgrund der einzuhaltenden Beschwerde/Einspruchsfristen im Zusammenhang mit der Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel erst ab dem 31.01.2025 in den Druck gehen. Die Stimmzettel werden bei den Kommunen vermutlich erst am 10.02.2025 angeliefert. Bis dahin werden alle Briefwahlanträge zunächst von der Gemeindeverwaltung gesammelt. Bitte beachten Sie daher, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen aus den genannten Gründen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 begonnen werden kann. Dies betrifft gleichermaßen auch die persönliche Aushändigung von Briefwahlunterlagen sowie die direkte Briefwahl vor Ort im Rathaus. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis. Ihr Wahlamt
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21. Januar 2025
Informationen zur Bundestagswahl
am Sonntag, den 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
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Informationen zur Briefwahl
vom 04. Februar 2025
Amtliche Stimmzettel seit dem 04.02.2025 im Rathaus eingegangen.
WeiterlesenBEKANNTMACHUNG! Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
vom 30. Januar 2025
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025
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vom 30. Januar 2025
Bayerischer Untermain - Zentren stärken
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