Der Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:
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bauleitplanung nach 4a abs 2 i v m 3 abs 2 und 4 abs 2 baugb fr die aufstellung des bebauungs und grnordnungsplans stlich der karl matti strasse nderung 2
15. Januar 2025
Bauleitplanung nach §§ 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Östlich der Karl- Matti- Straße Änderung 2"
Bekanntmachungen
Bauleitplanung nach §§ 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Östlich der Karl- Matti- Straße Änderung 2"
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.10.2024 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Östlich der Karl- Matti- Straße Änderung 2“ behandelt.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlich der Karl- Matti- Straße, Änderung 2“ wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Zwecke“ definiert wird. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage, das Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Auf Basis dieser Beschlussfassung, wurde das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung durchgeführt.
Im Weiteren liegt der Entwurf des oben genannten Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 11.10.2024 im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung
in der Zeit vom 27.01.2025 – 27.02.2025
im Rathaus Goldbach, Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach, Fachbereich Planen & Bauen im Erdgeschoss zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten aus. Weiter stehen die vorgenannten Unterlagen im gleichen Zeitraum hier zur Verfügung.
Ausgelegt wird die Planfassung samt Legende sowie die Begründung in der Fassung vom 11.10.2024.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
In der Zeit dieser 1. öffentlichen Auslegung können Bedenken und Anregungen bei der Marktgemeinde Goldbach schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Wir bitten Sie, wenn möglich, Ihre Anfragen, in elektronischer Form einzureichen.
Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Telefon
06021/5006-0
Fax
06021/5006-19
poststelle@markt-goldbach.de
Im gleichen Zeitraum werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit Begründung § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.
Goldbach, den 16.01.2025
Sandra Rußmann
1. Bürgermeisterin
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