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abschaffung kinderreisepass
20. November 2023
Abschaffung Kinderreisepass
Da der Bundestag die Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024 beschlossen hat, werden ab dem neuen Jahr keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Datum ihres Ablaufs.
Ab dem 01.01.2024 ist es für Kinder dann nur noch möglich, einen regulären Reisepass (37,50 EUR) oder Personalausweis (22,80 EUR) zu beantragen. Diese Dokumente haben eine Gültigkeitsdauer von jeweils sechs Jahren, solange der Ausweisinhaber – also das Kind – auf dem Passbild zweifelsfrei identifizierbarist.
Im Gegensatz zum Kinderreisepass, werden diese Dokumente nicht vor Ort, sondern von der Bundesdruckerei gedruckt. Es muss mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4-6 Wochen gerechnet werden. Für Reisen ab dem neuen Jahr sollte daher bereits jetzt die Gültigkeitsdauer vorhandener Kinderreisepässe geprüft und bitte rechtzeitig neue Ausweisdokumente beantragt werden.
Bitte beachten Sie bei jeder Auslandsreise die Hinweise des Auswärtigen Amtes, welche Reisedokumente zur Einreise in das jeweilige Einreiseland benötigt werden. Das Bürgerbüro darf hierzu keine Aussagen treffen.
Informationen zu den benötigten Unterlagen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen
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