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Grillplätze

Grillplätze Goldbach & Unterafferbach

Nicht nur im heimischen Garten oder auf dem Balkon macht Grillen Spaß. Auch auf unseren gemeindlichen Grillplätzen in Goldbach und Unterafferbach kann herzhaft gebrutzelt werden. Auf beiden Grillplätzen können kleine aber auch größere Gruppen schöne Stunden miteinander verbringen

Welle Grillplatz Goldbach gesamt wellig Welle

 

AUSSTATTUNG

Funktionsgebäude für ca. 100 Personen:

  • Überdachter, nach einer Seite offener Feierraum (ca. 70m²) für ca. 10 Bierzeltgarnituren mit Lager (10m²)
  • 1 kombinierte Damen-/Behindertentoilette, 1 Herrentoilette
  • Außenspüle am offenen Durchgang
  • Beleuchtung, Steckdosen
  • Aufhängung für Lichterketten

 

GRILLSTELLE

  • Grillpavillon: offene Holzkonstruktion mit Dach und Rauchabzug, 5 m Durchmesser
  • Feuerschalengrill mit Feuerplatte, 1m Durchmesser auf 0,80m Feuerschale mit Wok-Aufsatz und Grillrost, dreibeinig einbetoniert

 

LAKEFLEISCHPLATZ

  • 6 m x 6 m große gepflasterte Fläche, Anlieferung Holz über Schotterrasen möglich

 

AUSSENANLAGE

  • Kleinkinderspielplatz mit großer Sandfläche Rutsche und Schaukel
  • Bolzplatz
  • große Rasenfläche zwischen Feierraum und Kinderspielplatz
  • 18 Parkplätze vor dem Gebäude
  • 1 E-Ladestation

 

GEBÜHR

Für die Überlassung des Grillplatzes fallen bei einer Nutzung am Wochenende (Fr.-So.) und an Feiertagen einmalige Gebühren in Höhe von 100,00 € und bei einer Nutzung unter der Woche (Mo.-Do.) 60,00 € an. Die vorgenannten Gebühren gelten zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zudem ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € pro Belegung zu zahlen. Diese wird nach ordnungsgemäßem Verlassen des Platzes an den Antragsteller zurück überwiesen.

 

BUCHUNG

  • Reservierung max. 12 Monate im Voraus möglich!
  • Terminanfrage im Bürger- und Ordnungsamt möglich (Telefon: 06021/5006-32 / -33 oder -34)
  • Abschluss Benutzungsvertrag und Einzahlung der Gebühr/Kaution spätestens innerhalb der nächsten 5 Werktage direkt im Bürger- und Ordnungsamt (eine Reservierung darüber hinaus ist leider nicht möglich!).
  • Die Schlüssel für den Grillplatz können während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürger- und Ordnungsamtes in der Woche der Belegung abgeholt werden.

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Das Angebot attraktiver Grillplätze kann der Markt Goldbach in Zukunft nur aufrechterhalten, soweit die Einrichtungen weiterhin pfleglich behandelt und nach der jeweiligen Nutzung sauber hinterlassen werden! 

Mit der Unterzeichnung des Benutzungsvertrags erklärt der Nutzer, die Benutzungsordnung für die gemeindlichen Grillplätze in Goldbach und Unterafferbach in der jeweils geltenden Fassung sowie die Entgeltordnung für die gemeindlichen Sport- und Kulturbetriebsstätten des Marktes Goldbach in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben.

 

Hier klicken

Benutzungsordnung für die Grillplätze in Goldbach und Unterafferbach

Bildergalerie

Gillplatz Goldbach gesamtGrillplatz Goldbach GrillstelleGrillplatz Goldbach FunktionsgebaeudeGrillplatz Goldbach Spielplatz und BolzplatzGrillplatz Goldbach ParkplatzGrillplatz Unterafferbach Ansicht vorneGrillplatz Unterafferbach Ansicht hintenGrillplatz Unterafferbach Bruecke