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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte der Marktgemeinde Goldbach

Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) Bodenrichtwerte

Richtwerte für Grundstücke

Hier erhalten Sie die Richtwerte für Grundstücke in Goldbach (€/m²):

 

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Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 01.01.2022 gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen.

 

Mit dem Schreiben vom 09.06.2022 wurden dem Markt Goldbach die Ortspläne mit Bodenrichtwertzonen und das Bodenrichtwertverzeichnis für Goldbach und Unterafferbach übermittelt.

 

Hinweis:

Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erhalten, wird hingewiesen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Bodenrichtwerte stehen ab sofort für jedermann unter der Internetseite https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/ zur Einsicht zur Verfügung. Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gerne auch per E-Mail: Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.