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zaunffnung

08. Juli 2025

Zaunöffnung

Schäden durch Öffnung von Kulturzäunen in unseren Wäldern

In den vergangenen Wochen wurden leider wiederholt Kulturzäune in den Gemeindewäldern Glattbach, Johannesberg und Goldbach geöffnet. Dies geschah entweder durch Öffnen oder Aufschneiden des Drahtgeflechts. Auf diese Art wird die Schutzfunktion der Zäune für die Flächen außer Kraft gesetzt. Rehwild gelangt leichter an die Pflanzen und kann mit seinem Verbiss erheblichen Schaden anrichten. Die Pflanzen erfahren ein verzögertes Wachstum, verminderte Qualität oder können sogar absterben. Dies gilt sowohl für Pflanzungen als auch für unbepflanzte Flächen, die in erster Linie der natürlichen Verjüngung von Samenbäumen seltener Arten wie Eiche oder Tanne dienen.

Die verjüngungsfreudige Buche ist eine auf hohe Niederschläge angewiesene Baumart, die sehr unter den Folgen des Klimawandels leidet. In der Jugend setzt sie sich jedoch bei hohem Wildverbiss gegen alle anderen Baumarten durch, sodass in Altbeständen oft nur noch Buchen vorhanden sind. Um den Wald der Zukunft unempfindlicher gegen den Klimawandel zu machen, ist es nötig, hitze- und trockenheitstolerante Mischbaumarten einzubringen. Das sind zum Beispiel heimische Baumarten, wie die Weißtanne, Elsbeere und Eiche, aber auch fremdländische Baumarten, wie die Baumhasel, Roteiche oder Tulpenbaum. Sie tragen entscheidend zu einem gesunden klimastabilen Mischwald bei.

Nur ein Bruchteil der Waldfläche im Gemeindewald ist gezäunt, wodurch die Rehe weiterhin mehr als genug Äsung finden. Ein Öffnen der Zäune hilft also weder dem Wald noch den darin lebenden Tieren. Es führt lediglich dazu, dass der Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen und die Zäune länger stehenbleiben müssen.

Um die Pflanzen zu schützen, wird gegen weitere Zaunöffnungen rechtlich vorgegangen. Laut Art. 46 (4) Nr.2 BayWaldG ist das Unwirksammachen von Forstzäunen mit Geldbuße belegt. Das Aufschneiden des Drahtgeflechts stellt eine Sachbeschädigung nach §303 StGB dar und kann mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe belegt werden. Auf dieser Grundlage werden kommende Verstöße zur Anzeige gebracht.

Sollte Ihnen beim Waldspaziergang ein geöffneter oder beschädigter Zaun auffallen, melden Sie dies bitte umgehend an die Gemeinde.

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