Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite
news
nderungen grundsteuer
17. Dezember 2025
Änderungen Grundsteuer
Anzeige von Änderungen bei der Grundsteuer
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung hat jeder Grundbesitzer einen Bescheid über den neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag – gültig ab 01.01.2025 - erhalten. Dieser Bescheid wurde vom Finanzamt erlassen und verschickt. Die Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach Größe und Nutzung des Grundbesitzes. Bemessungsgrundlage waren die Besitzverhältnisse zum Stichtag 01.01.2022.
Ändert sich nach dem Stichtag etwas am Grundbesitz (u.a. Fläche oder Nutzung), so ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen unaufgefordert anzuzeigen.
Genauere Infos finden Sie
hier
Wie können Änderungen angezeigt werden?
Änderungen können über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt5) angezeigt werden. Den Vordruck, sowie eine Ausfüllanleitung finden Sie auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de , unter www.elster.de oder in Papierform beim Finanzamt.
Nach Abgabe der Änderungsanzeige wird das Finanzamt überprüfen, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert und ggf. einen neuen Bescheid erlassen. Der zuständigen Kommune wird automatisch die neue Bemessungsgrundlage mitgeteilt. Daraufhin wird Ihnen die Kommune einen Grundsteuerbescheid zukommen lassen, in dem angegeben ist, wie viel Grundsteuer künftig zu zahlen ist.
Alle
News
Aktion Sauberer Landkreis 2026
vom 29. Januar 2026
Die Aktion Sauberer Landkreis findet am 21. März 2026 statt.
WeiterlesenWichtige Straßen- und Verkehrshinweise
vom 29. Januar 2026
Aktuell gibt es folgende Straßen- und Verkehrshinweise im Markt Goldbach:
WeiterlesenSchwimmkurse des Marktes Goldbach 2026
vom 29. Januar 2026
Aktiv im Wasser! Schwimmkurse des Marktes Goldbach
Weiterlesen