Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für die Bundesagentur für Arbeit (BA) oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt die BA die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von Online-Portal und App-Angebot.
Ab dem 1. Juli sind die Agenturen für Arbeit in Aschaffenburg, Alzenau und Obernburg daher nicht mehr per Email über die bisherigen ortsbezogenen Emailadressen (zum Beispiel Aschaffenburg@arbeitsagentur.de) erreichbar. Sollten Kunden danach E-Mails an diese Adressen senden, werden diese automatisch abgewiesen und es erfolgt eine Information über die nicht erfolgte Zustellung. Die BA bietet ihren Kunden zahlreiche Online-Angebote, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden.
Thekla Schlör, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aschaffenburg: „Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität. Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb wir den E-Mailverkehr mit unseren Kundinnen und Kunden einschränken. Wir setzen auf die Nutzung der von uns entwickelten datensicheren Kommunikationswege, wie der App BA-mobil. Gleichzeitig appellieren wir an unsere Kundinnen und Kunden, unsere eServices und Apps verstärkt zu nutzen.“
Die eServices sind unter www.arbeitsagentur.de/eservices erreichbar.
Informationen zur Nutzung der kostenlosen Kunden-App BA-mobil sind unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/app-ba-mobil oder in den App-Stores von Android und Apple zu finden. Kunden können sich wie bisher unter 0800/4555500 telefonisch oder postalisch an ihre Agentur für Arbeit wenden. Persönliche Vorsprachen sind ebenso nach (Online-)Terminvereinbarung möglich.
Die App BA-mobil beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Arbeitslosengeld-Antrag hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.
Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal oder der Kunden-App werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen bei Kundinnen und Kunden führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten der BA: Die gewonnene Zeit können sie für die individuelle Kundenberatung nutzen.