Zurück

news

information zu gelben scken

15. April 2026

Information zu gelben Säcken

Gelbe Säcke aktuell nicht verfügbar.

Leider stehen derzeit keine gelben Säcke zur Verfügung.

Weder der Markt Goldbach noch das Landratsamt sind Auftraggeber der Firma Weisgerber, sodass wir keinen Einfluss auf deren Leistungen haben.

Das Landratsamt ist ausschließlich für die Entsorgung von Altpapier, Biomüll und Restmüll zuständig. Der Markt Goldbach ist nicht für die Entsorgung von Verpackungsmüll verantwortlich, sondern fungiert lediglich als Ausgabestelle für die gelben Säcke.

Die Entsorgung von Verpackungsmüll (z. B. über gelbe Säcke, Dosen und Altglas) ist bundesweit Aufgabe der sogenannten „dualen Systeme“. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen und für deren Entsorgung verantwortlich sind.

 

++++ WICHTIGE INFORMATION FÜR GEWERBETREIBENDE ++++

Leitfaden_Gewerbebetriebe_und_vergleichbare_Anfallstellen_LK_Aschaffenburg.pdf

 

LK Aschaffenburg - Leitfaden Gewerbebetriebe und vergleichbare Anfallstellen

 

Aktuelle Situation im Landkreis Aschaffenburg:

In der vergangenen Vertragsperiode wurden Gewerbebetriebe über die Gemeinden kostenfrei mit Gelben Säcken versorgt. Zusätzlich bestand für diese Betriebe die Möglichkeit, Gelbe Säcke kostenfrei am Standort der Firma Werner abzuholen.

In der aktuellen Vertragsperiode bietet die Firma Weisgerber den Gewerbebetrieben an, die Gelben Säcke entweder kostenfrei an der Firmenfiliale abzuholen oder diese gegen eine Liefergebühr von 75 € direkt an die jeweilige Anfallstelle liefern zu lassen. Die Kosten fallen hierbei für die Serviceleistung der Lieferung an, nicht für die gelben Säcke selbst.

Im Rahmen von Rücksprachen mit der Firma Weisgerber sowie der Firma Werner konnte festgestellt werden, dass rund 250 Gewerbebetriebe bislang kostenfrei mit Gelben Säcken versorgt wurden, ohne als vergleichbare Anfallstellen im Sinne des Verpackungsgesetzes eingestuft zu sein.

Diese Betriebe haben daher kein Anschlussrecht an das kostenlose Sammelsystem der dualen Systeme, haben aber kostenfrei von diesem partizipiert obwohl diese im Rahmen der Gewerbeabfallverordnung hätten angeschlossen werden müssen.

 

Welche Gewerbe haben ein Anrecht auf eine kostenfreie LVP-Entsorgung?

Grundsätzlich gilt: Eine kostenfreie Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) über die dualen Systeme ist ausschließlich für private Endverbraucher vorgesehen.

Zu den privaten Endverbrauchern zählen:

  • private Haushalte sowie
  • sogenannte vergleichbare Anfallstellen

 

Was ist eine vergleichbare Anfallstelle?

Eine vergleichbare Anfallstelle ist ein gewerblicher oder öffentlicher Betrieb, bei dem Verkaufsverpackungen in Art und Menge ähnlich wie in einem privaten Haushalt anfallen. Diese Betriebe werden daher rechtlich privaten Haushalten gleichgestellt und haben ein Anrecht auf eine kostenfreie LVP-Entsorgung.

Typische Beispiele sind unter anderem:

  • Gastronomie, Hotels und Kantinen, Verwaltungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen, Kulturelle Einrichtungen wie Kinos oder Museen, Freizeit- und Sporteinrichtungen
  • bestimmte Handwerks- und landwirtschaftliche Betriebe, sofern die Verpackungsmengen haushaltsüblich bleiben

Eine detaillierte Auflistung aller Kategorien ist im Factsheet der ZSVR nach § 3 Abs. 11 VerpackG einsehbar (ZSVR Factsheet: Übersicht Anfallstellen nach § 3 Abs. 11 VerpackG im Detail).

 

Mengenbegrenzung bei vergleichbaren Anfallstellen

Vergleichbare Anfallstellen werden weiter unterschieden in solche mit und ohne Mengenbegrenzung:

  • Ohne Mengenbegrenzung:

Diese Betriebe sind bedarfsgerecht an das Sammelsystem anzuschließen. Die Entsorgung kann entweder über Gelbe Säcke oder über kostenfrei bereitgestellte Tonnen erfolgen. Entscheidend ist, dass das bereitgestellte Behältervolumen und der Leerungsrhythmus eine ordnungsgemäße Entsorgung ermöglichen.

  • Mit Mengenbegrenzung:

Hier gilt ein maximales Behältervolumen von bis zu 1.100 Litern je Sammelgruppe im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus. Sofern ein geringeres Volumen ausreicht, ist auch ein kleineres Behältervolumen vorzusehen. Erklärt die Anfallstelle, dass ein über das Mengenkriterium hinausgehender Bedarf besteht, mehr Verkaufsverpackungen anfallen, ist diese vom Sammelsystem auszuschließen und das Behältervolumen einzuziehen. Hier gilt dann der Anschluss gemäß Gewerbeabfallverordnung.

 

Fazit:

Gewerbebetriebe, die als vergleichbare Anfallstellen eingestuft werden, haben Anspruch auf eine kostenfreie Entsorgung ihrer Leichtverpackungen über das Sammelsystem der dualen Systeme. Die Entsorgung kann dabei entweder über Gelbe Säcke oder über Tonnen erfolgen, abhängig vom tatsächlichen Bedarf. Zudem ist zwischen Anfallstellen mit und ohne Mengenbegrenzung zu unterscheiden.

Gewerbebetriebe, die keine vergleichbaren Anfallstellen sind, müssen ihre Verpackungsabfälle eigenverantwortlich und auf eigene Kosten über eine gewerbliche Entsorgungslösung entsorgen. Diese Betriebe fallen nicht unter das kostenlose Sammelsystem der dualen Systeme und sind daher davon auszuschließen.

Weiteres Vorgehen:

Nach Angaben des Landratsamts Aschaffenburg haben sich infolgedessen mehrere Gewerbebetriebe bei den Gemeinden beschwert, da dort keine Gelben Säcke mehr ausgegeben werden und für eine Lieferung nun Kosten anfallen.

Um ein einheitliches und rechtssicheres Vorgehen zu ermöglichen, stellen wir Ihnen folgenden Leitfaden zur Verfügung:

1. Weiterleitung der Anfragen

Bitte leiten Sie betroffene Gewerbebetriebe an die Firma Weisgerber sowie an uns weiter

  • Firma Weisgerber (kommunen@weisgerber-umweltservice.de)
  • DSD (entsorgungsdienstleistungen@gruener-punkt.de)

2. Prüfung der Einstufung

Wir prüfen, ob der jeweilige Gewerbebetrieb als vergleichbare Anfallstelle einzustufen ist und somit ein Anschlussrecht an das kostenlose Sammelsystem der dualen Systeme besteht.

3. Weiteres Vorgehen bei vergleichbaren Anfallstellen

Sofern eine vergleichbare Anfallstelle vorliegt, erfolgt eine Bewertung, ob diese mit oder ohne Mengenbegrenzung einzuordnen ist und welches tatsächliche Verpackungsvolumen anfällt. Auf dieser Basis wird entschieden, ob eine kostenfreie Tonne bereitgestellt wird oder ob die Entsorgung über Gelbe Säcke sachgerechter ist.

Im Falle der Gelben Säcke können diese entweder kostenfrei an der Firmenfiliale abgeholt oder gegen ein Entgelt von 75 € geliefert werden. Die Wahl wird hierbei den vergleichbaren Anfallstellen überlassen. Die Erhebung einer Liefergebühr ist gesetzeskonform, da eine kostenfreie Bezugsmöglichkeit besteht und somit die unentgeltliche Teilnahme am dualen Sammelsystem gewährleistet ist. Bei der Lieferung handelt es sich um eine zusätzliche Serviceleistung, für deren Erbringung die Firma Weisgerber ein Entgelt verlangen kann.

4. Vorgehen bei nicht vergleichbaren Anfallstellen

Sollte der Gewerbebetrieb nicht als vergleichbare Anfallstelle eingestuft werden, ist die Entsorgung der Verpackungsabfälle eigenverantwortlich über eine gewerbliche Entsorgungslösung mit einem zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb zu organisieren.

Alle
News

Verabschiedung Pfarrer Bauer

vom 29. April 2026

Am 03.05.2026

Weiterlesen

Spatenstich Arche Noah

vom 23. April 2026

mit Bild

Weiterlesen

Florianstag 2026

vom 23. April 2026

am 03.05.2026

Weiterlesen
Alle anzeigen