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05. Dezember 2024

Information für Katzenhalter

verantwortungsvolle Katzenhaltung ist Tierschutz

Zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung gehört auch die Kastration von Katzen und Katern vor der Geschlechtsreife. Dies betrifft insbesondere Tiere, die Auslauf ins Freie haben.

In Bayern leben rund 300.000 verwilderte Katzen, die ohne menschliche Betreuung aufwachsen, bundesweit sind es ca. zwei Millionen. Eine Vermehrung dieser Katzen erfolgt hauptsächlich durch Hauskatzen oder kater mit Auslauf ins Freie, die nicht kastriert sind.

Unkastrierte Katzen zeugen durch ihre hohe Vermehrungsrate viele Nachkommen. Eine weibliche Katze kann pro Jahr zwei Würfe mit jeweils 4-6 Nachkommen haben, die ihrerseits wieder etwa ab dem fünften Lebensmonat vermehrungsfähig sind.

Verwilderte Katzen erfahren häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in erheblichem Ausmaß. Insbesondere haben sie eine deutlich geringere Lebenserwartung, da sie oft schon krank geboren werden und an Mangelernährung, Parasitenbefall und Infektionen leiden.

Durch die Kastration von Hauskatzen mit Auslauf ins Freie ist die Vermeidung von erneutem Katzennachwuchs und somit eine deutliche Reduktion der beschriebenen Tierschutzprobleme möglich. Hierbei überwiegt der individuelle Nutzen des Eingriffs bei weitem die Risiken, die mit derartigen Routineoperationen einhergehen, z.B. kann das Markierverhalten unterbunden werden. Überdies werden die ohnehin schon überfüllten Tierheime nicht noch weiter belastet.

Alle Katzenhalterinnen und -halter des Landkreises Aschaffenburg werden daher dringend gebeten, vor allem ihre Katze oder ihren Kater mit Auslauf ins Freie vor der Geschlechtsreife kastrieren zu lassen. Nur so kann das Leid für verwilderte freilebende Katzen dauerhaft reduziert werden.

Außerdem empfehlen wir, die Katzen mittels Mikrochip kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren zu lassen, um diese von freilebenden Katzen unterscheiden und ihrem Halter zuordnen zu können.

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