Kontaktadresse
Landratsamt Aschaffenburg, Arbeitsbereich 51.1
Untere Naturschutzbehörde,
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021/394-7112,
E-Mail: Naturschutz@Lra-ab.bayern.de
news
hinweise zur pflege von grundstcken
09. Juli 2026
Landratsamt Aschaffenburg, Arbeitsbereich 51.1
Untere Naturschutzbehörde,
Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg,
Tel.: 06021/394-7112,
E-Mail: Naturschutz@Lra-ab.bayern.de
Bei erforderlichen Pflege- und Rückschnittarbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben des Natur- und Artenschutzes zu beachten:
Eigentümer sollten daher ihre Grundstücke regelmäßig und rechtzeitig pflegen sowie notwendige Maßnahmen außerhalb der Brut- und Vegetationszeit in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchführen.
Sind größere Pflegemaßnahmen geplant, wird empfohlen, diese vorher mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt abzustimmen, um Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zu vermeiden.
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