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hinweis grundsteuer

07. Januar 2025

Hinweis Grundsteuer

Hinweis zum Grundsteuerbescheid 2025!

Ansprechpartnerin

Simone Emmel  

Adresse

Sachsenhausen 19 63773 Goldbach

E-Mail

simone.emmel@markt-goldbach.de

Telefon

(06021) 500623

 

 

Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt aufgrund der Daten die Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben, festgesetzt hat (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Nutzungsart usw.).

 

Der Grundsteuerbetrag errechnet sich dann aus dem vom Finanzamt bestimmten Messbetrag und dem gemeindlichen Hebesatz; d.h. der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. 

                      

Für den Markt Goldbach gelten ab 01.01.2025 folgende Hebesätze:

Grundsteuer B: 360% / Grundsteuer A: 340%

 

Die Gemeinden sind an den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und können folglich keine Änderungen an dem Steuerbescheid vornehmen.

 

Wenn der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit mit dem Formular Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) den Messbetrag zu berichtigen. Wir möchten Sie aus diesem Grund darauf hinweisen, dass Widerspruchsverfahren gegen den Markt Goldbach aus o.g. Grund nicht zielführend sind und wir diese wegen fehlender Zuständigkeit zurückweisen müssen.

 

Bitte beachten Sie entsprechende Zuständigkeiten:

Zuständigkeit des Finanzamtes

  • Ermittlung und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages
  • Erstellung Grundsteuermessbescheid
  • Änderungen hinsichtlich des Eigentümers (z. B. Verkauf, Erbschaft)
  • Änderung der Vermögensart/Abgabeart (Grundsteuer A / B)
  • Änderungen der Angaben zu Grund und Boden / Gebäude (z. B. Größe, Wohnfläche)
  • Aushändigung der Formulare zur Grundsteuererklärung / Grundsteueränderungsanzeige

Bitte wenden Sie sich zur Klärung o. g. Daten an das Finanzamt Aschaffenburg.                

Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstr.13, 63741 Aschaffenburg, Tel.:06021/492-0, Mail: poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de

 

Zuständigkeit der Gemeinde

  • Erstellung des Grundsteuerbescheids
  • Einziehung der Grundsteuerzahlungen
  • Änderung der Bankverbindung / SEPA - Mandat

Bitte wenden Sie sich zur Klärung hierzu an den Markt Goldbach (Kontaktdaten siehe Bescheid).

Ausführlichere Informationen rund um die neue Grundsteuer erhalten Sie auf der Homepage https://www.grundsteuer.bayern.de/

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