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Simone Emmel
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hinweis grundsteuer
06. Januar 2025
Simone Emmel
Sachsenhausen 19 63773 Goldbach
simone.emmel@markt-goldbach.de
Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag, den das Finanzamt aufgrund der Daten die Sie in Ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben, festgesetzt hat (Grundstücksgröße, Wohnfläche, Nutzungsart usw.).
Der Grundsteuerbetrag errechnet sich dann aus dem vom Finanzamt bestimmten Messbetrag und dem gemeindlichen Hebesatz; d.h. der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Für den Markt Goldbach gelten ab 01.01.2025 folgende Hebesätze:
Grundsteuer B: 360% / Grundsteuer A: 340%
Wenn der Grundsteuermessbescheid fehlerhaft ist, besteht die Möglichkeit mit dem Formular Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) den Messbetrag zu berichtigen. Wir möchten Sie aus diesem Grund darauf hinweisen, dass Widerspruchsverfahren gegen den Markt Goldbach aus o.g. Grund nicht zielführend sind und wir diese wegen fehlender Zuständigkeit zurückweisen müssen.
Bitte beachten Sie entsprechende Zuständigkeiten:
Zuständigkeit des Finanzamtes
Bitte wenden Sie sich zur Klärung o. g. Daten an das Finanzamt Aschaffenburg.
Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstr.13, 63741 Aschaffenburg, Tel.:06021/492-0, Mail: poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de
Zuständigkeit der Gemeinde
Bitte wenden Sie sich zur Klärung hierzu an den Markt Goldbach (Kontaktdaten siehe Bescheid).
Ausführlichere Informationen rund um die neue Grundsteuer erhalten Sie auf der Homepage https://www.grundsteuer.bayern.de/
vom 20. Januar 2025
Bitte beachten, der Versand der Wahlunterlagen beginnt vermutlich erst ab dem 10.02.2025.
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