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bitte beachten beantragung briefwahlunterlagen zur bundestagswahl am sonntag den 23022025
14. Januar 2025
Bitte Beachten! Beantragung Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl am Sonntag den, 23.02.2025.
Bitte beachten Sie daher, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen aus den genannten Gründen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 begonnen werden kann. Dies betrifft gleichermaßen auch die persönliche Aushändigung von Briefwahlunterlagen sowie die direkte Briefwahl vor Ort im Rathaus.
Informationen zur Bundestagswahl
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, den 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Der Versand der amtlichen Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erfolgt in einem automatisierten Verfahren. Die postalische Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich bis zum 25.01.2025, spätestens jedoch bis zum 02.02.2025.
Briefwahlunterlagen können Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt beantragen:
· Online-Antrag über die Homepage des Marktes Goldbach (vom 13.01. bis 16.02.2025 freigeschaltet)
· formlos per E-Mail unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständiger Wohnanschrift
· persönliche Beantragung im Bürgerbüro (Ausweisdokument erforderlich)
Aufgrund der einzuhaltenden Beschwerde-/Einspruchsfristen im Zusammenhang mit der Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel erst ab dem 31.01.2025 in den Druck gehen. Die Stimmzettel werden bei den Kommunen vermutlich erst am 10.02.2025 angeliefert.
Bis dahin werden alle Briefwahlanträge zunächst von der Gemeindeverwaltung gesammelt.
Bitte beachten Sie daher, dass mit dem Versand der Briefwahlunterlagen aus den genannten Gründen voraussichtlich erst ab dem 10.02.2025 begonnen werden kann. Dies betrifft gleichermaßen auch die persönliche Aushändigung von Briefwahlunterlagen sowie die direkte Briefwahl vor Ort im Rathaus.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Ihr Wahlamt
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