Zurück

news

bekanntmachung widerspruchsrecht gegen melderegisterausknfte an parteien und whlergruppen

28. Januar 2025

BEKANNTMACHUNG! Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

 

Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

 

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Alle
News

Stellenangebote

vom 07. Mai 2025

Es liegen neue Stellenangebote für den Markt Goldbach vor!

Weiterlesen

Eingetroffene Reisedokumente

vom 07. Mai 2025

Folgende Dokumente liegen im Rathaus zur Abholung bereit: Reisepässe beantragt bis: 04.04.2025 Personalausweise beantragt bis: 11.04.2025

Weiterlesen

Saisoneröffnung Waldschwimmbad 2025

vom 07. Mai 2025

10.05.2025 um 10 Uhr wird die diesjährige Badesaison eröffnet. Die 1. Bürgermeisterin wagt wieder den Sprung ins kühle Nass.

Weiterlesen
Alle anzeigen