Zurück

news

bekanntmachung widerspruchsrecht gegen melderegisterausknfte an parteien und whlergruppen

28. Januar 2025

BEKANNTMACHUNG! Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft).

 

Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.

 

Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.

Alle
News

BEKANNTMACHUNG! Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

vom 30. Januar 2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Weiterlesen

ZENTEC - Zielfoto 2.0 Markt Goldbach

vom 30. Januar 2025

Bayerischer Untermain - Zentren stärken

Weiterlesen

Seniorenfasching am 18.02.2025

vom 29. Januar 2025

Herzliche Einladung zum Seniorenfasching!

Weiterlesen
Alle anzeigen