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aufhebung der allgemeinverfgung vom 30062025
21. Juli 2025
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Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Markt Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage und Regelungen zum Umgang mit offenem Feuer innerhalb der Ortslage
Der Markt Goldbach gibt bekannt:
Die Allgemeinverfügung vom 30.06.2025 über den Erlass eines Verbots von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Marktes Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis:
Aufgrund der Regenfälle aus den letzten 14 Tagen sind die Gründe für den Erlass der betreffenden Allgemeinverfügung weggefallen. Überdies sind sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Graslandfeuerindex seit geraumer Zeit zwischen Stufe 1 und Stufe 3 bewertet. Es liegt gegenwärtig keine erhöhte Gefahr vor.
Goldbach, 21.07.2025
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