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aufhebung der allgemeinverfgung vom 30062025
21. Juli 2025
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Vollzug der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Erlass eines Verbotes von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Markt Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage und Regelungen zum Umgang mit offenem Feuer innerhalb der Ortslage
Der Markt Goldbach gibt bekannt:
Die Allgemeinverfügung vom 30.06.2025 über den Erlass eines Verbots von offenem Feuer im Gemeindegebiet des Marktes Goldbach außerhalb der geschlossenen Ortslage wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis:
Aufgrund der Regenfälle aus den letzten 14 Tagen sind die Gründe für den Erlass der betreffenden Allgemeinverfügung weggefallen. Überdies sind sowohl der Waldbrandgefahrenindex als auch der Graslandfeuerindex seit geraumer Zeit zwischen Stufe 1 und Stufe 3 bewertet. Es liegt gegenwärtig keine erhöhte Gefahr vor.
Goldbach, 21.07.2025
vom 27. November 2025
Am Dienstag, 02.12.2025 ist das Standesamt aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung.
vom 27. November 2025
Einladung zur Mahnwache mit Friedensgebet für Frieden, Freiheit und Demokratie
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Spendenübergabe der Bürgerstiftung des Landkreises Aschaffenburg in Höhe von 700 Euro.
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