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16092024 zahlungstermin fr mllgebhren

27. August 2024

„16.09.2024- Zahlungstermin für Müllgebühren!

Die Müllgebührenstelle des Landratsamtes Aschaffenburg weist darauf hin, dass zum 16.09.2024 die zweite Vorauszahlungsrate der Abfallentsorgungsgebühren fällig wird.

Kontaktadresse Müllgebührenstelle

 

Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg

  • Müllgebührenstelle 06021/394-7444, Fax-Nummer 06021/394-944
  • Abfallberatung 06021/394-7422

E-Mail: abfallwirtschaft@Lra-ab.bayern.de

www.abfallwirtschaft-ab.de Öffnungszeiten: Montag – Mittwoch, 8–16 Uhr, Donnerstag 8–17 Uhr, Freitag 8–12 Uhr

Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung an die Bescheidempfänger, da die Beträge in den Bescheiden bereits zum Jahresbeginn ausgewiesen wurden.

 

Sollten die Müllgebühren nicht rechtzeitig eingegangen sein, werden zusätzlich zu den Gebühren Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig.

 

Wurde bereits Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, werden die Beträge zu diesem Termin automatisch abgebucht.

 

Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde.

Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mitgeteilt werden soll.

 

Änderungen

Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt werden können.

 

Mieterwechsel

Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert oder über den Online-Service (s.u.) selbst ausgedruckt werden.

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