Es erfolgt keine gesonderte Zahlungsaufforderung an die Bescheidempfänger, da die Beträge in den Bescheiden bereits zum Jahresbeginn ausgewiesen wurden.
Sollten die Müllgebühren nicht rechtzeitig eingegangen sein, werden zusätzlich zu den Gebühren Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig.
Wurde bereits Einzugsermächtigung oder SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt, werden die Beträge zu diesem Termin automatisch abgebucht.
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungsgebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde.
Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mitgeteilt werden soll.
Änderungen
Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Abbuchung berücksichtigt werden können.
Mieterwechsel
Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert oder über den Online-Service (s.u.) selbst ausgedruckt werden.