Seit Mitte April 2024 werden vom Finanzamt “Erinnerungsschreiben” in Sachen Grundsteuererklärung verschickt. Dies kann verschiedene Gründe haben.
Ausführliche Infos hierzu finden Sie auf der Internetseite https://www.grundsteuer.bayern.de/.
Nach Abgabe der Grundsteuererklärung erhält jeder Grundbesitzer einen Bescheid über den neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag – gültig ab 01.01.2025. Dieser Bescheid wird vom Finanzamt erlassen und verschickt.
Die von den Kommunen festzusetzende Grundsteuer errechnet sich dann aus dem vom Finanzamt bestimmten Messbetrag und dem gemeindlichen Hebesatz; d. h. der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert, zur Zeit liegt dieser bei 310%.
Die Kommunen sind dem Finanzamt gegenüber weisungsgebunden und zwingend an den festgesetzten Messbetrag gebunden.
Das sollten Sie mit den Bescheiden machen
Bitte überprüfen Sie, ob die Angaben (z.B. zu den Flächen, zur Nutzung, zur Ermäßigung der Grundsteuermesszahl) und die Steuerart (Grundsteuer A für land-u. forstwirtschaftliche Flächen, Grundsteuer B für Baugrundstücke) auf dem Bescheid richtig sind. Bitte lesen Sie sich auch den Erläuterungstext auf den Bescheiden durch.
- Falls Ihnen Fehler auffallen, müssen Sie tätig werden (vgl. Punkt "Sie sind der Meinung, Ihr Bescheid ist nicht richtig?")
- Bitte bewahren Sie die Bescheide sicher auf. Sie sind (bis zu einer Änderung oder Aufhebung) dauerhaft gültig.
Hinweis: Sie müssen den Grundsteuermessbescheid nicht an die jeweilige Gemeinde weiterleiten. Die Gemeinde erhält die Information, wie hoch der Grundsteuermessbetrag ist, direkt vom Finanzamt.