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bauleitplanung nach 4a abs 2 i v m 3 abs 2 und 4 abs 2 baugb fr die aufstellung des bebauungs und grnordnungsplans wingert 5 nderung flurstck 160078

20. Mai 2025

Bauleitplanung nach §§ 4a Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Wingert 5. Änderung Flurstück 1600/78"

Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.04.2025 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Wingert 5. Änderung Flurstück 1600/78“ behandelt.

Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wingert 5. Änderung Flurstück 1600/78“ in der Fassung vom 01.04.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage das Bauleitplanverfahren fortzuführen.

 

Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 wird aufgegeben und zurückgebaut. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wurde beschlossen. Die als Kompensation geplante Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, Fl. Nr. 1520/101 wurde gebilligt. Hier erfolgt die Schaffung eines Spielbereichs für U3- Kinder.

 

Auf Basis dieser Beschlussfassung, wurde das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

Im Weiteren liegt der Entwurf des oben genannten Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung

 

in der Zeit vom 02.06.2025 – 03.07.2025

im Rathaus Goldbach, Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach, Fachbereich Planen & Bauen im Erdgeschoss zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten aus.

 

Ausgelegt wird die Planfassung samt Legende sowie die Begründung in der Fassung vom 01.04.2025.

Der Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar:

Bekanntmachung-oeffentliche-Auslegung-BPlan-Wingert-5-Aenderung

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

In der Zeit dieser 1. öffentlichen Auslegung können Bedenken und Anregungen bei der Marktgemeinde Goldbach schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Wir bitten Sie, wenn möglich, Ihre Anfragen, in elektronischer Form einzureichen.

 

Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:

Zentrale Telefonnummer:                                                     06021/5006-0

Zentrale Faxnummer:                                                            06021/5006-19

Allgemeine E-Mail-Adresse:                                                 poststelle@markt-goldbach.de

 

Im gleichen Zeitraum werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit Begründung § 4 Abs. 2 BauGB gebeten.

 

Goldbach, den 22.05.2025

 

Sandra Rußmann 1. Bürgermeisterin

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