Es wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wingert 5. Änderung Flurstück 1600/78“ in der Fassung vom 01.04.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis dieser städtebaulichen Grundlage das Bauleitplanverfahren fortzuführen.
Der bestehende Spielplatz im Bereich Dr. – Kraus – Straße, Fl. Nr. 1600/78 wird aufgegeben und zurückgebaut. Die vorgenannte Fläche soll künftig einer Nutzung als Baufläche zugeführt werden. Die damit einhergehende Änderung des Bauleitplans „Wingert 4. Änderung“ wurde beschlossen. Die als Kompensation geplante Erweiterung des Spielplatzes in der Wiesenstraße, Fl. Nr. 1520/101 wurde gebilligt. Hier erfolgt die Schaffung eines Spielbereichs für U3- Kinder.
Auf Basis dieser Beschlussfassung, wurde das Verfahren zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Im Weiteren liegt der Entwurf des oben genannten Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 01.04.2025 im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung
in der Zeit vom 02.06.2025 – 03.07.2025
im Rathaus Goldbach, Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach, Fachbereich Planen & Bauen im Erdgeschoss zur allgemeinen Einsicht während der Öffnungszeiten aus.
Ausgelegt wird die Planfassung samt Legende sowie die Begründung in der Fassung vom 01.04.2025.
Der Geltungsbereich stellt sich wie folgt dar: